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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Tandemair, Wolfgang Rupprecht und Klaus Brandl
1. Geltungsbereich
Die Flüge von Tandemair finden ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen statt. Abweichungen von diesen
Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von Tandemair ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Vorrang vor diesen Bedingungen haben jedoch zwingende, gesetzliche und hoheitliche Bestimmungen. Soweit eine Seite den Vorrang
solcher Bestimmungen erkennt, hat sie der anderen hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
2. Anmeldung
Unsere Anmeldeformulare stellen unverbindliche und freibleibende Antragsformulare dar. Meldet sich ein
Teilnehmer für einen Tandemflug an, so bedarf der Vertragsschluß der Annahme durch die Tandemair. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer
verbindlich, vorbehaltlich der Annahme durch uns, die Fluggebühren zu bezahlen. Unbeschadet hiervon ist das unter Ziffer 8 vereinbarte Rücktrittsrecht. Anmeldungen Minderjähriger müssen durch den oder die gesetzlichen Vertreter
unterzeichnet sein.
4. Hauptpflichten Tandemair
Tandemair verpflichtet sich durch Annahme der Anmeldung des Teilnehmers, vorbehaltlich des oben erwähnten Absagerechtes, den gebuchten Flug in Theorie und Praxis
ordnungsgemäß durchzuführen. Die erforderliche Flugausrüstung (Gleitschirm, Gurtzeug, Helm) wird von Tandemair gestellt. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme.
5. Hauptpflichten des Teilnehmers
Die
Teilnehmer sind zur Zahlung der Fluggebühr verpflichtet. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Im Fall der Zuwiderhandlung ist Tandemair berechtigt, einen
Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne daß dem Teilnehmer damit Rückzahlungsansprüche auf Teile der Fluggebühr zustehen, es sei denn, der Teilnehmer beweist, daß Tandemair ein geringerer Schaden entstanden
ist. Die Geltendmachung gegebenenfalls weiteren Schadens durch den verschuldeten Ausfall des Teilnehmers bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Preise
Unsere Preise sind ohne Abzug zahlbar. Die Fluggebühren müssen
spätestens 14 Tage vor dem Flugtermin bei uns eingegangen sein. Gehen solche Gebühren nicht rechtzeitig ein, entfällt das Teilnahmerecht am gebuchten Flug, unbeschadet des Rechtes von Tandemair, die Flugebühren einzufordern.
7. Haftung
Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Folgeschäden und Schäden Dritter haften wir nur insoweit, als dieser Schaden durch die gesetzliche
Dritthaftpflichtversicherung gedeckt wird. Jeder Passagier ist bei Tandemair nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bis zu einer Höhe von 320 000,- DM versichert.
8. Rücktritts- und Kündigungsrecht
Der
anmeldende Teilnehmer ist berechtigt, bis spätestens 28 Tage vor seinem Flugtermin ( Zugang bei uns entscheidet! ) seine Anmeldung zu widerrufen. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keinerlei Kosten. Ein späterer Widerruf
ist nicht möglich. Eine Nichtteilnahme ist uns jedoch in jedem Fall unverzüglich ab Kenntnis der Verhinderung anzuzeigen.
10. Tandemflug
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, daß er gesundheitlich in der
Lage ist, an einem Tandemflug teilzunehmen. Tandemair bestimmt das Fluggelände. Der Ort wird rechtzeitig vor dem Flug bekanntgegeben. Jeder Tandemflug ist wetterabhängig. Flugtermine werden daher nur unverbindlich angegeben.
Jeder Teilnehmer ist gehalten, jeweils am Abend vor dem geplanten Tandemflug nachzufragen, ob der Flug stattfinden kann. Findet der Flug aus Gründen höherer Gewalt, wie unpassendes Wetter, nicht statt, stehen dem Teilnehmer
keine Ersatzansprüche zu. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt bestehen. Die Anreise zum Fluggelände ist ausschließlich Sache des Teilnehmers. Auf dem Fluggelände ist den Anweisungen des Tandempiloten unbedingt und
sofort Folge zu leisten. Die Teilnehmer handeln auf eigene Gefahr. Jedem Teilnehmer ist bewußt, daß durch den praktischen Flugbetrieb eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben und sein Eigentum entstehen kann. Wird den Anweisungen
des Tandempiloten nicht Folge geleistet, kann der Teilnehmer sofort vom Tandempilot mit Wirkung für Tandemair vom Flugbetrieb ausgeschlossen werden. Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht hieraus ein Schaden,
haftet hierauf der Teilnehmer. Verursacht ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Equipment, ist er Tandemair voll umfänglich haftbar. Die Teilnehmer sind verpflichtet, wettergerechte,
zweckentsprechende und sportliche Kleidung und Bergstiefel zu tragen. Die Kleidung muß anliegend sein und darf sich nicht verheddern.
Er verpflichtet sich, jegliches ungebührliches Verhalten zu unterlassen. Ein schwerer Verstoß gegen die Verpflichtung kann durch den Ausschluß vom weiteren Flugbetrieb geahndet werden, ohne daß der Teilnehmer hieraus Erstattungsansprüche geltend machen kann.
11. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Wolfratshausen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet,
eine Bestimmung zu verabreden, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt.
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